Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 202 410 16 15
- MERCEDES-BENZ A 202 410 16 15
- RENAULT 82 00 058 705
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Ergänzungsartikel/Ergänzende Info:
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mit Anbaumaterial
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Ergänzungsartikel/Ergänzende Info 2:
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mit Schrauben
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Artikelnummer:
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V30-18114
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crossreference:
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FEBI BILSTEIN 03616, ORIGINAL IMPERIUM 2364, AUTEX 913038, MAXGEAR 49-0851, MEYLE 014 152 2112/HD, AKRON-MALÒ 1560007, SWAG 10 86 0027, NTY NWN-RE-001
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für OE-Nummer:
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202 410 16 15
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Gelenkart:
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Gelenkscheibe
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Gewicht [kg]:
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1,79
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-18114
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Referenznummer(n) OE:
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202 410 16 15, 2024101615, 82 00 058 705, 8200058705, A 202 410 16 15, A2024101615
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Produkttyp:
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Gelenk, Längswelle