Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 211 500 10 02
- MERCEDES-BENZ A 211 500 10 02
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Artikelnummer:
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V30-60-1300
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crossreference:
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MAGNETI MARELLI 351319202140, VALEO 818337, MAHLE CI 68 000P, JPN 60C9316-JPN, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.40.339, NRF 30509
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Getriebeart:
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Schalt-/optional Automatikgetriebe
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Gewicht [kg]:
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2,73
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Netzbreite [mm]:
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405
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Netzlänge [mm]:
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680
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Netztiefe [mm]:
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32
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-60-1300
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Referenznummer(n) OE:
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211 500 10 02, 2115001002, A 211 500 10 02, A2115001002
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Produkttyp:
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Ladeluftkühler