Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 211 501 46 82
- MERCEDES-BENZ A 211 501 46 82
Verwendungsnummern
- VAICO-V30-1367 - 211 501 46 82
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Artikelnummer:
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V30-1367
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crossreference:
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GATES 05-3395, KAMOKA 7910026, ESEN SKV 43SKV874, ORIGINAL IMPERIUM 230134, RAPRO R28502, FEBI BILSTEIN 179482, SWAG 33 10 4927, HOFFER 8197187, METZGER 2421175, MEAT & DORIA 97187
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-1367, VAICO-V30-1367 - 211 501 46 82, VAICO-V30-1367-2115014682
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Referenznummer(n) OE:
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211 501 46 82, 2115014682, A 211 501 46 82, A2115014682
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch