Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 210 501 15 82
- MERCEDES-BENZ A 210 501 15 82
- MITSUBISHI (SOUEAST) at21482
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Artikelnummer:
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V30-2099
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crossreference:
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RAPRO R28344, NTY GPP-ME-117, HEPU TM7040, ABAKUS 054-028-022, AKRON-MALÒ 241273A, FEBI BILSTEIN 30472, GATES 05-1707, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.40.083, PREXAparts P326059, MEYLE 019 501 6482, METZGER 2420338, SWAG 10 93 0472, GK 707040
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Einbauposition:
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oben
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Gewicht [kg]:
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0,30
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-2099
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Referenznummer(n) OE:
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210 501 15 82, 2105011582, A 210 501 15 82, A2105011582, at21482
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch