Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- CHRYSLER 046072015F
- CHRYSLER 46072015F
- HOLDEN 12625507
- VOLVO 8 653 880
-
Anschlusstechnik:
-
PIN
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Anzugsdrehmoment [Nm]:
-
10,00
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Artikelnummer:
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V99-14-0087
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crossreference:
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SWAG 33 10 3398, MAPCO 7920, FEBI BILSTEIN 39514, TOPRAN 600 533, SWAG 55 93 9514, BREMI 26515, METZGER H5 018, MEYLE 514 860 0002, FEBI BILSTEIN 176207, HERTH+BUSS ELPARTS 19571016
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Gewicht [kg]:
-
0,02
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Gewindemaß:
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M8x1
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Glühkerzenausführung:
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nachglühfähig
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Länge [mm]:
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135,00
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V99-14-0087
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Referenznummer(n) OE:
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046072015F, 12625507, 46072015F, 8 653 880, 8653880
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Produkttyp:
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Glühkerze
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Spannung [V]:
-
4,4