Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- LAND ROVER RGD 000110
- LAND ROVER RGD000040
- LAND ROVER RGD000110
- LAND ROVER RGD100390
- LAND ROVER RGD100410
- LAND ROVER RGD100500
- LAND ROVER RGD100690
- LAND ROVER RGD100750
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Artikelnummer:
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V48-9503
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crossreference:
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MAPCO 55695, A.B.S. 211474, SIDEM 65079, BORG & BECK BDL6853
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Einbauposition:
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Hinterachse unten
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Einbauposition:
-
Hinterachse unten
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Gewicht [kg]:
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1,29
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V48-9503
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Referenznummer(n) OE:
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RGD 000110, RGD000040, RGD000110, RGD100390, RGD100410, RGD100500, RGD100690, RGD100750
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Produkttyp:
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Stange/Strebe, Radaufhängung
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Stange/Strebe:
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Panhardstab