Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- RENAULT 82 008 247 97
- RENAULT 82 008 747 05
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Artikelnummer:
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V46-1123
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crossreference:
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METZGER 2388005, BUGIAD 82053, FEBI BILSTEIN 189070, NRF 166248, MAXGEAR 68-0644, ORIGINAL IMPERIUM 224745, AKRON-MALÒ 33289A, AIC 74798, RAPRO R12650, GATES 09-0531
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V46-1123
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Referenznummer(n) OE:
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82 008 247 97, 82 008 747 05, 8200824797, 8200874705
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Produkttyp:
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Ladeluftschlauch