Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- CITROËN 98 075 943 80
- CITROËN 9809475780
- FORD 1 871 413
- FORD 1 871 920
- FORD DS7Q6L625CA
- FORD DS7Q6L625CB
- OPEL 3553011
- PEUGEOT 98 075 943 80
- PEUGEOT 9809475780
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Artikelnummer:
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V42-60-0010
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crossreference:
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FEBI BILSTEIN 196008, SWAG 33 11 1948, NRF 31781
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V42-60-0010
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Referenznummer(n) OE:
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1 871 413, 1 871 920, 1871413, 1871920, 3553011, 98 075 943 80, 9807594380, 9809475780, DS7Q6L625CA, DS7Q6L625CB
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Produkttyp:
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Ölfiltermodul