Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- CHRYSLER 4638996
- GENERAL MOTORS 90448771
- GENERAL MOTORS 90511177
- OPEL 12 38 912
- OPEL 62 38 361
- OPEL 90448771
- OPEL 90511177
- SAAB 4 504 262
- SAAB 4419551
- SAAB 8 822 595
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Anschlussanzahl:
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3
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Artikelnummer:
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V40-72-0434
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crossreference:
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METZGER 0907058, ERA 550174, Alfa e-Parts AF03046
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Gewicht [kg]:
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0,07
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V40-72-0434
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Referenznummer(n) OE:
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12 38 912, 1238912, 4 504 262, 4419551, 4504262, 4638996, 62 38 361, 6238361, 8 822 595, 8822595, 90448771, 90511177
-
Produkttyp:
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Klopfsensor