Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- OPEL 55 559 258
- OPEL 58 60 547
- OPEL 58 60 547 part2
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Artikelnummer:
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V40-1515
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crossreference:
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METZGER 2401224, FEBI BILSTEIN 190994, RAPRO R18350, METZGER 2401223, GATES 09-0679, ORIGINAL IMPERIUM 222848, RAPRO R18349/K, BORG & BECK BTH1396
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Gewicht [kg]:
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0,22
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Material:
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Gummi mit Gewebeeinlage
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Referenznummer(n) OEM:
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V40-1515
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Referenznummer(n) OE:
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55 559 258, 55559258, 58 60 547, 58 60 547 part2, 5860547, 5860547part2
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Produkttyp:
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Ladeluftschlauch