Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 003 205 13 06
- MERCEDES-BENZ 32051306
- MERCEDES-BENZ A 003 205 13 06
-
Anzahl der Bohrungen:
-
3
-
Artikelnummer:
-
V30-90-1656
-
crossreference:
-
TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.19.133, FEBI BILSTEIN 15879, MAHLE CFW 18 000P, AKS DASIS 138860N, NRF 49812, TOPRAN 401 002, SWAG 10 91 5879
-
Teilehersteller/Anbieter:
-
VEMO
-
Referenznummer(n) OEM:
-
V30-90-1656
-
Referenznummer(n) OE:
-
003 205 13 06, 0032051306, 32051306, A 003 205 13 06, A0032051306
-
Produkttyp:
-
Lüfterrad, Motorkühlung