Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 12 68 20 80 10 67
- MERCEDES-BENZ 126 820 80 10
- MERCEDES-BENZ 126820801067
- MERCEDES-BENZ A 12 68 20 80 10 67
- MERCEDES-BENZ A 126 820 80 10
- MERCEDES-BENZ A126820801067
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Artikelnummer:
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V30-73-0119
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crossreference:
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MEYLE 014 082 0024, ERA 662470, FEBI BILSTEIN 23321, TOPRAN 401 517, SWAG 10 92 3321
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Einbauposition:
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vorne rechts
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Einbauposition:
-
vorne rechts
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Gewicht [kg]:
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0,02
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-73-0119
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Referenznummer(n) OE:
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12 68 20 80 10 67, 126 820 80 10, 1268208010, 126820801067, A 12 68 20 80 10 67, A 126 820 80 10, A1268208010, A126820801067
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Pol-Anzahl:
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5
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Produkttyp:
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Schalter, Fensterheber