Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- CHRYSLER 05124866AA
- CHRYSLER 5124866AA
- CHRYSLER K05124866AA
- MERCEDES-BENZ 901 832 66 23
- MERCEDES-BENZ 9018326623
- MERCEDES-BENZ A 901 832 66 23
- MERCEDES-BENZ A9018326623
Verwendungsnummern
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Artikelnummer:
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V30-3148
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Vergleichsnummern:
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ORIGINAL IMPERIUM 224438, FEBI BILSTEIN 38964, PREXAparts P326336, VAICO V30-3148, SWAG 10 93 8964
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Gewicht [kg]:
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0,17
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Material:
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Gummi mit Gewebeeinlage
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-3148, VAV30-3148-9018326623
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Referenznummer(n) OE:
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05124866AA, 5124866AA, 901 832 66 23, 9018326623, A 901 832 66 23, A9018326623, K05124866AA
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch