Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 212 320 20 25
- MERCEDES-BENZ 212 320 40 25
- MERCEDES-BENZ 212320402564
- MERCEDES-BENZ A 212 320 20 25
- MERCEDES-BENZ A 212 320 40 25
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Ergänzungsartikel/Ergänzende Info 2:
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mit Steckverbinder
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Artikelnummer:
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V30-50-0005
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crossreference:
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TRISCAN 8720 23202, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.30.400
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Einbauposition:
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Hinterachse rechts
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Einbauposition:
-
Hinterachse rechts
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Federungsart:
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für Fahrzeuge mit Luftfederung
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-50-0005
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Referenznummer(n) OE:
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212 320 20 25, 212 320 40 25, 2123202025, 2123204025, 212320402564, A 212 320 20 25, A 212 320 40 25, A2123202025, A2123204025
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Produkttyp:
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Luftfederbein