Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 132 203 02 02
- MERCEDES-BENZ 1322031402
- MERCEDES-BENZ A 132 203 02 02
- MERCEDES-BENZ A 1322031402
- MITSUBISHI (SOUEAST) at21455
Verwendungsnummern
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Artikelnummer:
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V30-2416
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crossreference:
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AKRON-MALÒ 24290A, FEBI BILSTEIN 102399, RAPRO R28427, PREXAparts P326177, GATES 02-2428, SWAG 12 10 2399
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Einbauposition:
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unten
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Einbauposition:
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unten
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für OE-Nummer:
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132 203 02 02
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Gewicht [kg]:
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0,21
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-2416, VAV30-2416-1322030202
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Referenznummer(n) OE:
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132 203 02 02, 1322030202, 1322031402, A 132 203 02 02, A 1322031402, A1322030202, A1322031402, at21455
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch