Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 901 528 47 82 part2
- MERCEDES-BENZ A 901 528 47 82 part2
Verwendungsnummern
- VAV30-2451 - A 901 528 47 82 part2
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Artikelnummer:
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V30-2451
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Vergleichsnummern:
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NTY GPP-ME-029, RAPRO R28370/K, RAPRO R28300/K, ORIGINAL IMPERIUM 222650, RAPRO R28301, KRAFT AUTOMOTIVE 2961007, BORG & BECK BTH1352, GATES 09-0825
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Gewicht [kg]:
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0,42
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Material:
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Gummi mit Gewebeeinlage
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-2451, VAV30-2451 - A 901 528 47 82 part2, VAV30-2451-A9015284782part2
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Referenznummer(n) OE:
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901 528 47 82 part2, 9015284782part2, A 901 528 47 82 part2, A9015284782part2
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Produkttyp:
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Ladeluftschlauch