Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 126 410 05 15
- MERCEDES-BENZ A 126 410 05 15
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Ergänzungsartikel/Ergänzende Info:
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mit Anbaumaterial
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Ergänzungsartikel/Ergänzende Info 2:
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mit Schrauben
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Artikelnummer:
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V30-18119
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crossreference:
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FEBI BILSTEIN 01975, SWAG 10 86 0003, TOPRAN 400 238, FEBI BILSTEIN 03907, AUTEX 913013, AUTEX 913014, ORIGINAL IMPERIUM 2461, AKRON-MALÒ 240281, SWAG 10 86 0017, METZGER 8070458, OPTIMAL F8-7130
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Einbauposition:
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vorne
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Gelenkart:
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Gelenkscheibe
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Gewicht [kg]:
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1,26
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-18119
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Referenznummer(n) OE:
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126 410 05 15, 1264100515, A 126 410 05 15, A1264100515
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Produkttyp:
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Gelenk, Längswelle