Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 202 501 24 82
- MERCEDES-BENZ A 202 501 24 82
- MITSUBISHI (SOUEAST) at21513
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Artikelnummer:
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V30-1575
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crossreference:
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RAPRO R28155, AKRON-MALÒ 241275A, SWAG 10 93 0466, ORIGINAL IMPERIUM 222511, MEYLE 019 501 9024, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.40.076, BE TURBO 710072, FEBI BILSTEIN 30466, TOPRAN 401 959, METZGER 2420688, PREXAparts P326029, GATES 05-1705
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Einbauposition:
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links oben
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Einbauposition:
-
links oben
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Gewicht [kg]:
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0,30
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-1575
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Referenznummer(n) OE:
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202 501 24 82, 2025012482, A 202 501 24 82, A2025012482, at21513
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch