Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 212 240 71 17
- MERCEDES-BENZ A 212 240 71 17
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Artikelnummer:
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V30-1628
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crossreference:
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SWAG 10 94 4856, ORIGINAL IMPERIUM 34806, FEBI BILSTEIN 44856, TOPRAN 634 511, MEYLE 014 024 2060, CORTECO 80005163, METZGER 8054339, MAXGEAR 40-0613
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Einbauposition:
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beidseitig
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Einbauposition:
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beidseitig
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Lagerungsart:
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Hydrolager
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-1628
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Referenznummer(n) OE:
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212 240 71 17, 2122407117, A 212 240 71 17, A2122407117
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Produkttyp:
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Lagerung, Motor