Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 2160170
- MERCEDES-BENZ 220 730 03 46
- MERCEDES-BENZ 2207302346
- MERCEDES-BENZ A 220 730 03 46
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Ergänzungsartikel/Ergänzende Info:
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ohne Elektromotor
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Artikelnummer:
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V30-1535
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Betriebsart:
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elektrisch
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Vergleichsnummern:
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FEBI BILSTEIN 26998, AIC 51455, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.54.014, SWAG 10 92 6998, METZGER 2160170
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Einbauposition:
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hinten links
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Einbauposition:
-
hinten links
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Gewicht [kg]:
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1,29
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-1535
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Referenznummer(n) OE:
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2160170, 220 730 03 46, 2207300346, 2207302346, A 220 730 03 46, A2207300346
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paarige Artikelnummer:
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V30-1536
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Produkttyp:
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Fensterheber