Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- FORD 1 301 407
- FORD 1 335 344
- FORD 1 346 324
- FORD 3M51-19B514-AC
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Artikelnummer:
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V25-85-0003
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Betriebsart:
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elektrisch
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crossreference:
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AIC 56661, ESEN SKV 16SKV250, METZGER 2310516, NTY EZC-FR-000
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Einbauposition:
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Fahrzeugheckklappe
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Einbauposition:
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Fahrzeugheckklappe
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Links-/Rechtslenker:
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für Rechtslenker, für Linkslenker
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V25-85-0003
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Referenznummer(n) OE:
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1 301 407, 1 335 344, 1 346 324, 1301407, 1335344, 1346324, 3M51-19B514-AC
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Pol-Anzahl:
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2
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Produkttyp:
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Heckklappengriff