Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- FORD 1 417 557
- FORD 3C1Q 9D475 AA
Verwendungsnummern
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Artikelnummer:
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V25-63-0055
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crossreference:
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PIERBURG 7.24809.74.0, DRI 717710035, NISSENS 98441, HOFFER 7518350, HELLA 6NU 010 171-251, LUCAS LEV0036, HERTH+BUSS ELPARTS 70671301, Metalcaucho 93020, AUTEX 959534, MEAT & DORIA 88350, NAP carPARTS CAV10040, AKS DASIS 095053N, PartsTec PTA510-0536, ERA 555292, ELSTOCK 71-0035, Alfa e-Parts AF07673
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V25-63-0055, VEV25-63-0055-1417557
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Referenznummer(n) OE:
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1 417 557, 1417557, 3C1Q 9D475 AA, 3C1Q9D475AA
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Produkttyp:
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AGR-Ventil