Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- CITROËN 0320.Z1
- FIAT 9 660 026 980
- FORD 1 372 482
- FORD 1 738 621
- FORD 6C1Q-6019-AC
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Artikelnummer:
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V25-1182
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crossreference:
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FEBI BILSTEIN 179641, Metalcaucho 39582, MAXGEAR 37-0004, Dr.Motor Automotive DRM01492, NTY RTC-CT-000, METZGER 2386002, AIC 57970, JOHNS 32 48 49-1, TOPRAN 305 938
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Gewicht [kg]:
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1,44
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V25-1182
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Referenznummer(n) OE:
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0320.Z1, 1 372 482, 1 738 621, 1372482, 1738621, 6C1Q-6019-AC, 9 660 026 980, 9660026980
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Produkttyp:
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Abdeckung, Zahnriemen