Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- CITROËN 1574.C9
- CITROËN 1574.W2
Verwendungsnummern
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Artikelnummer:
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V22-0664
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crossreference:
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ORIGINAL IMPERIUM 85057, RAPRO R15578, Dr.Motor Automotive DRM16505, at autoteile germany at22682, AKRON-MALÒ 30488AK, HOFFER 80298061, PREXAparts P150388, MEAT & DORIA 98061, METZGER 2150093, GATES MFL1078
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Gewicht [kg]:
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0,24
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V22-0664, VAV22-0664 - 1574.W2, VAV22-0664-1574.W2
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Referenznummer(n) OE:
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1574.C9, 1574.W2
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Produkttyp:
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Kraftstoffleitung