Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- SEAT 057 115 433 A
- SKODA 057 115 433 A
- VAG 057 115 433 A
- VW 057 115 433 A
- VW 057115373
- VW 057115373B
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Artikelnummer:
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V10-4018
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crossreference:
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MAXGEAR 28-0742, JAPANPARTS FOC-067, FEBI BILSTEIN 185726, JAPANPARTS FOC-067JM, vika 11151790601, METZGER 2370036, KAMOKA 7270002, NTY CCL-AU-021, TOPRAN 119 099, BLUE PRINT ADBP990033, ESEN SKV 31SKV404
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-4018
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Referenznummer(n) OE:
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057 115 433 A, 057115373, 057115373B, 057115433A
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Produkttyp:
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Deckel, Ölfiltergehäuse