Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- AUDI 1H0 819 371 A
- SEAT 1H0 819 371A
- SKODA 1H0 819 371 A
- VAG 1H0 819 371A
- VW 1H0 819 371 A
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Artikelnummer:
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V10-2820
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crossreference:
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AUTOMEGA 160062210, ORIGINAL IMPERIUM 223651, METZGER 2420440, TOPRAN 108 318
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Gewicht [kg]:
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0,14
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Kühlungsleitung:
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von Motor nach Heizungskühler
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Material:
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Gummi mit Gewebeeinlage
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-2820
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Referenznummer(n) OE:
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1H0 819 371 A, 1H0 819 371A, 1H0819371A
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch
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Vor-/Rücklauf:
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für Vorlauf