Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MAZDA G26A-32-290
- MAZDA GJ6E-32-290
- MAZDA GJ6E32290A
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Artikelnummer:
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A32-1163
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Außengewinde [mm]:
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M 12 x 1,25
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crossreference:
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FEBI BILSTEIN 24023, HERTH+BUSS JAKOPARTS J4823024, METZGER 54027601, FEBI BILSTEIN 42469, MONROE L50152, BLUE PRINT ADM58759, KRAFT AUTOMOTIVE 4313528, BLUE PRINT ADM58741, ESEN SKV 04SKV430, SWAG 83 94 2469, SWAG 83 92 4023, MOOG MD-ES-2361, ABAKUS 233-11-635
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Einbauposition:
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Vorderachse links
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Einbauposition:
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Vorderachse links
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Gewicht [kg]:
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0,7
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Innengewinde [mm]:
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M 14 x 1,5
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Teilehersteller/Anbieter:
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ACKOJA
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Referenznummer(n) OEM:
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A32-1163
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Referenznummer(n) OE:
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G26A-32-290, GJ6E-32-290, GJ6E32290A
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Produkttyp:
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Spurstangenkopf