Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- GENERAL MOTORS 12 791 286
- GENERAL MOTORS 55 560 133
- OPEL 08 57 067
- OPEL 8 57 067
- SAAB 11 800 068
- SAAB 12 791 957
- Artikelnummer:
- V50-63-0001
- crossreference:
- MEAT & DORIA 9649, HOFFER 8029649
- Teilehersteller/Anbieter:
- VEMO
- Referenznummer(n) OEM:
- V50-63-0001
- Referenznummer(n) OE:
- 08 57 067, 0857067, 11 800 068, 11800068, 12 791 286, 12 791 957, 12791286, 12791957, 55 560 133, 55560133, 8 57 067, 857067
- Produkttyp:
- Sekundärluftpumpe