Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- BUICK 12 632 174
- CADILLAC 12 632 174
- CHEVROLET 12 632 174
- GENERAL MOTORS 12 632 174
- GMC 12 632 174
- OPEL 12 632 174
- VAUXHALL 12 632 174
Verwendungsnummern
- VEV40-77-0027 - 12 632 174
- Artikelnummer:
- V40-77-0027
- Betriebsart:
- elektrisch gesteuert
- Teilehersteller/Anbieter:
- VEMO
- Referenznummer(n) OEM:
- V40-77-0027, VEV40-77-0027 - 12 632 174, VEV40-77-0027-12632174
- Referenznummer(n) OE:
- 12 632 174, 12632174
- Produkttyp:
- Ventil, Aktivkohlefilter
- Ventilart:
- Absperrventil