Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- GENERAL MOTORS 93 184 120
- OPEL 58 15 007
- OPEL 58 15 023
- OPEL 93 181 019
- OPEL 93 184 120
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Artikelnummer:
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V40-09-0007
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crossreference:
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HITACHI 133400, LUCAS FDB1571, MAPCO 22713, TOPRAN 208 054, DELPHI FG1871-12B1, ERA 775233, HELLA 8TF 358 106-961, ERA 775233A, HITACHI 2503400, METZGER 2250336, ESEN SKV 02SKV771
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Druck [bar]:
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3,8
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Gewicht [kg]:
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1,2
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V40-09-0007
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Referenznummer(n) OE:
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58 15 007, 58 15 023, 5815007, 5815023, 93 181 019, 93 184 120, 93181019, 93184120
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Produkttyp:
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Kraftstoff-Fördereinheit