Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 201 501 66 82
- MERCEDES-BENZ A 201 501 66 82
- MERCEDES-BENZ A201501668264
- MITSUBISHI (SOUEAST) at21509
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Artikelnummer:
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V30-1573
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crossreference:
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PREXAparts P326027, RAPRO R28172, ORIGINAL IMPERIUM 222584, SWAG 10 91 4015, GATES 05-4213, FEBI BILSTEIN 14015
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Einbauposition:
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unten
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Gewicht [kg]:
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0,59
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Kühlungsleitung:
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von Motorkühler nach Wasserpumpe
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Material:
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Gummi mit Gewebeeinlage
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-1573
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Referenznummer(n) OE:
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201 501 66 82, 2015016682, A 201 501 66 82, A2015016682, A201501668264, at21509
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch