Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- BMW 11 52 7 504 732
- BMW 17 41 7 504 732
- BMW 7 504 732
- LAND ROVER 18PGG000040
- LAND ROVER PGG 000040
- LAND ROVER PGG 000041
- LAND ROVER PGG000041
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Artikelnummer:
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V20-90-1103
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crossreference:
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MAHLE CFW 24 000P, FEBI BILSTEIN 36548, TOPRAN 501 853, SWAG 10 93 6548, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 08.11.016
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Durchmesser [mm]:
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475
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V20-90-1103
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Referenznummer(n) OE:
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11 52 7 504 732, 11527504732, 17 41 7 504 732, 17417504732, 18PGG000040, 7 504 732, 7504732, PGG 000040, PGG 000041, PGG000040, PGG000041
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Produkttyp:
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Lüfterrad, Motorkühlung