Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- CITROËN 5131.69
- PEUGEOT 5131.69
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Artikelnummer:
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V42-0137
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Vergleichsnummern:
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MAPCO 33329, SIDEM 853308, OCAP 1216653, BORG & BECK BSM2022, MAXGEAR 72-3148, FEBI BILSTEIN 12427, AKRON-MALÒ 18335, METZGER 52037003, ORIGINAL IMPERIUM 36303, SWAG 62 79 0007, Metalcaucho 02978, RTS 017-00979
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Einbauposition:
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Hinterachse links
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Gewicht [kg]:
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1,12
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V42-0137
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Referenznummer(n) OE:
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5131.69
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paarige Artikelnummer:
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V42-0138
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Produkttyp:
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Lagerung, Achskörper