Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 204 501 25 82
- MERCEDES-BENZ A 204 501 25 82
- MITSUBISHI (SOUEAST) at21523
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Artikelnummer:
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V30-1918
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crossreference:
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vika 11050801, RAPRO R28494, PREXAparts P326202, NTY CPP-ME-030, HEPU TM7023, ESEN SKV 43SKV622, METZGER 2420684, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.40.329, KAMOKA 7910608, GATES 05-2602, MEAT & DORIA 97179, HOFFER 8197179, GK 707023, AIC 70682
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Einbauposition:
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oben
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Form:
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gewölbt
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Gewicht [kg]:
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0,30
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-1918
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Referenznummer(n) OE:
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204 501 25 82, 2045012582, A 204 501 25 82, A2045012582, at21523
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch