Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- CITROËN 1253.97
- CITROËN 1253.C8
- PEUGEOT 1253.97
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Artikelnummer:
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V22-01-1777
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crossreference:
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TYC 805-0001, AVA QUALITY COOLING CN7530, ERA 352042, ABAKUS 009-014-0001, ABAKUS 038-014-0002, AKS DASIS 068019N, NRF 47348, NISSENS 85674, KRAFT AUTOMOTIVE 9905633, TOPRAN 721 538
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Durchmesser [mm]:
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385
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Gewicht [kg]:
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2,6
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Heizung/Kühlung:
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Einfachlüfter
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Nennleistung [W]:
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460
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Referenznummer(n) OEM:
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V22-01-1777
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Referenznummer(n) OE:
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1253.97, 1253.C8
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Produkttyp:
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Lüfter, Motorkühlung