Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- CHEVROLET 95 201 979
- CHEVROLET 95 269 001
- CHEVROLET 95 380 033
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Artikelnummer:
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V51-0382
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Vergleichsnummern:
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ESEN SKV 61SKV397, JP GROUP 1214701900, ESEN SKV 61SKV398, SWAG 40 10 2349, FEBI BILSTEIN 102349, AIC 71866, MEYLE 614 223 0010, METZGER 2140319, NTY CZW-PL-004
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Einbauposition:
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Motorraum
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V51-0382
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Referenznummer(n) OE:
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95 201 979, 95 269 001, 95 380 033, 95201979, 95269001, 95380033
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Produkttyp:
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Ausgleichsbehälter, Kühlmittel