Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 651 150 00 94
- MERCEDES-BENZ A 651 150 00 94
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Artikelnummer:
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V30-77-0104
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Betriebsart:
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elektronisch
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Vergleichsnummern:
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METZGER 2100110, HOFFER 7519695, FEBI BILSTEIN 192964, at autoteile germany at13346, METZGER 2100131, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.14.253, PartsTec PTA516-1003, MEAT & DORIA 89695, VAICO V30-4212
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-77-0104
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Referenznummer(n) OE:
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651 150 00 94, 6511500094, A 651 150 00 94, A6511500094
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Produkttyp:
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Stellelement, Drallklappen (Saugrohr)