Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 166 240 58 17
- MERCEDES-BENZ A 166 240 58 17
- MITSUBISHI (SOUEAST) at11353
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Artikelnummer:
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V30-3580
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Außengewinde [mm]:
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M10x1,5
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Vergleichsnummern:
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METZGER 8054307, MEYLE 014 024 0230, FEBI BILSTEIN 105740, ORIGINAL IMPERIUM 38876, ESEN SKV 75SKV122, CORTECO 49103371, Metalcaucho 23313, BORG & BECK BEM4444, SWAG 10 10 5740, OCAP 1226654
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Einbauposition:
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vorne links
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Lagerungsart:
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Hydrolager
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-3580
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Referenznummer(n) OE:
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166 240 58 17, 1662405817, A 166 240 58 17, A1662405817, at11353
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Produkttyp:
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Lagerung, Motor