Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- FORD 1 119 269
- FORD 1 149 947
- FORD 1 473 714
- FORD 1S7G 6A83 2BB
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Artikelnummer:
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V25-1486
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crossreference:
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METZGER 2370090, BLUE PRINT ADBP990031, MAXGEAR 27-1014, FEBI BILSTEIN 183035, JAPANPARTS FOC-006JM, JAPANPARTS FOC-006
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Einbauposition:
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Ölfiltergehäuse, Motorraum
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V25-1486
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Referenznummer(n) OE:
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1 119 269, 1 149 947, 1 473 714, 1119269, 1149947, 1473714, 1S7G 6A83 2BB, 1S7G6A832BB
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Produkttyp:
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Deckel, Ölfiltergehäuse