Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- SEAT 1Q1 955 409 03C
- SKODA 1Q1 955 409 03C
- SKODA 1Q1955409
- VAG 1Q1 955 409
- VAG 1Q1 955 409 03C
- VW 1Q1 955 409 03C
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Artikelnummer:
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V10-2018
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Vergleichsnummern:
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KAMOKA 25016, AIC 59708, METZGER 2190447
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Einbauposition:
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vorne links
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Links-/Rechtslenker:
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für Linkslenker
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-2018
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Referenznummer(n) OE:
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1Q1 955 409, 1Q1 955 409 03C, 1Q1 955 409 03C, 1Q1955409, 1Q195540903C
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paarige Artikelnummer:
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V10-2019
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Produkttyp:
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Wischarm, Scheibenreinigung