Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- INFINITI 11927-HG00E
- LAND ROVER BJ32 19A216 AA
- LAND ROVER LR028879
- MERCEDES-BENZ 651 200 14 70
- MERCEDES-BENZ A 651 200 14 70
- NISSAN 11927-HG00E
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Artikelnummer:
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V48-0433
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Breite [mm]:
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25
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crossreference:
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Saleri SIL T5402, MAXGEAR 54-1224, Schaeffler INA 532 0824 10
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Durchmesser [mm]:
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60
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V48-0433
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Referenznummer(n) OE:
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11927-HG00E, 651 200 14 70, 6512001470, A 651 200 14 70, A6512001470, BJ32 19A216 AA, BJ3219A216AA, LR028879
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Produkttyp:
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Umlenk-/Führungsrolle, Keilrippenriemen