Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 112 018 02 82
- MERCEDES-BENZ A 112 018 02 82
- MITSUBISHI (SOUEAST) at20390
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Artikelnummer:
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V30-0697
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Vergleichsnummern:
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ESEN SKV 31SKV117, PREXAparts P326076, MEYLE 014 001 0037, NTY GPP-ME-121, SWAG 10 93 3851, METZGER 2380101, ORIGINAL IMPERIUM 224413, GATES EMH186, RAPRO R28147, TOPRAN 407 865, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.18.046, METZGER 2380234, FEBI BILSTEIN 33851
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Gewicht [kg]:
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0,03
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Länge [mm]:
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142
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-0697
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Referenznummer(n) OE:
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112 018 02 82, 1120180282, A 112 018 02 82, A1120180282, at20390
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Produkttyp:
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Schlauch, Kurbelgehäuseentlüftung