Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 271 200 13 52
- MERCEDES-BENZ A 271 200 13 52
- MITSUBISHI (SOUEAST) at22367
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Artikelnummer:
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V30-1898
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crossreference:
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vika 19747501, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.19.317, TOPRAN 408 159, FEBI BILSTEIN 44985, METZGER 4010289, GK 707044, SWAG 10 94 4985, MAXGEAR 18-0654, HEPU TM7044, NTY CTM-ME-023, PREXAparts P326223, AIC 75528, at autoteile germany at22367
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Gewicht [kg]:
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0,04
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Kühlungsleitung:
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von Ölkühler nach Zylinderblock
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-1898
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Referenznummer(n) OE:
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271 200 13 52, 2712001352, A 271 200 13 52, A2712001352, at22367
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Produkttyp:
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Kühlmittelrohrleitung