Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
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Artikelnummer:
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V32-72-0116
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crossreference:
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HITACHI 131848, JPN 75E3060-JPN, TRISCAN 8855 50112, KAVO PARTS ECR-4516, KAWE 8855 50112, METZGER 0902433, SWAG 33 10 6744, BLUE PRINT ADBP720031, ERA 551678A, BREMI 60650, HITACHI 2501848, FEBI BILSTEIN 177117, LUCAS SEB5165, VALEO 366563
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V32-72-0116
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Referenznummer(n) OE:
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PE01-18-221
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Produkttyp:
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Impulsgeber, Kurbelwelle