Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 447 333 05 14
- MERCEDES-BENZ A 447 333 05 14
-
Artikelnummer:
-
V30-3299
-
crossreference:
-
FEBI BILSTEIN 172623, SWAG 33 10 1398, RTS 017-00630-051, SIDEM 850612, MEYLE 014 610 0048, ORIGINAL IMPERIUM 1344, METZGER 52113608, AKRON-MALÒ 245711, BORG & BECK BSK8105
-
Einbauposition:
-
Vorderachse
-
Teilehersteller/Anbieter:
-
VAICO
-
Referenznummer(n) OEM:
-
V30-3299
-
Referenznummer(n) OE:
-
447 333 05 14, 4473330514, A 447 333 05 14, A4473330514
-
Produkttyp:
-
Lagerung, Lenker