Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- VAG 046130195C-2
- VAG 046130195D
- VAG N 905 477 01
- VAG N 906 604 01
- VAG N 907 059 01
- VW N 905 477 01
- VW N 906 604 01
- VW N 907 059 01
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Artikelnummer:
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V10-5835
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crossreference:
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FEBI BILSTEIN 170878, FEBI BILSTEIN 01197, SWAG 32 90 1197
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Gewindemaß:
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M 10 x 1
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Gewindesteigung [mm]:
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1
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Länge [mm]:
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50
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-5835
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Referenznummer(n) OE:
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046130195C-2, 046130195D, N 905 477 01, N 906 604 01, N 907 059 01, N90547701, N90660401, N90705901
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Produkttyp:
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Schwungradschraube