Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- RENAULT 82 00 505 409
- RENAULT 82 00 611 709
- RENAULT 82 00 953 620
- RENAULT 82 00 968 414
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Artikelnummer:
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V42-63-0015
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Betriebsart:
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elektrisch
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crossreference:
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TRISCAN 8813 25101, VALEO 818791, KAWE 8813 25101, JPN 75E9473-JPN, PartsTec PTA510-0763, ESEN SKV 14SKV227, NISSENS 989289, ABAKUS 121-00-045, ERA 500088A, METZGER 0892690, NRF 48011, AUTEX 963059
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Gewicht [kg]:
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1,68
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V42-63-0015
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Referenznummer(n) OE:
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82 00 505 409, 82 00 611 709, 82 00 953 620, 82 00 968 414, 8200505409, 8200611709, 8200953620, 8200968414
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Produkttyp:
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Kühler, Abgasrückführung