Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- AUDI 079 133 021 C
- AUDI 79133021C
- SEAT 079 133 021 C
- SEAT 79133021C
- SKODA 079 133 021 C
- SKODA 79133021C
- VAG 079 133 021 C
- VAG 79 133 021 C
- VW 079 133 021 C
-
Artikelnummer:
-
V10-2509
-
crossreference:
-
SWAG 30 94 8633, FEBI BILSTEIN 48633
-
Gewicht [kg]:
-
0,36
-
Teilehersteller/Anbieter:
-
VAICO
-
Referenznummer(n) OEM:
-
V10-2509
-
Referenznummer(n) OE:
-
079 133 021 C, 079133021C, 79 133 021 C, 79133021C
-
Produkttyp:
-
Saugrohr, Luftversorgung