Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- AUDI 5C5 941 295
- MAN 65251500000
- MERCEDES-BENZ 906 826 01 38
- MERCEDES-BENZ A 906 826 01 38
- OPEL 1207255
- PORSCHE 97063115100
- SKODA 5C5 941 295
- VAG 5C5 941 295
- VW 5C5 941 295
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Artikelnummer:
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V30-77-1033
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Betriebsart:
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elektrisch
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crossreference:
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METZGER 0916663
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Gewicht [kg]:
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0,05
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Leuchten-Bauart:
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Halogen
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Teilehersteller/Anbieter:
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VEMO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-77-1033
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Referenznummer(n) OE:
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1207255, 5C5 941 295, 5C5941295, 65251500000, 906 826 01 38, 9068260138, 97063115100, A 906 826 01 38, A9068260138
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Produkttyp:
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Stellelement, Leuchtweitenregulierung