Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- MERCEDES-BENZ 140 501 19 82
- MERCEDES-BENZ A 140 501 19 82
- MITSUBISHI (SOUEAST) at21501
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Artikelnummer:
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V30-0706
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Vergleichsnummern:
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MEYLE 019 501 9014, PREXAparts P326012, RAPRO R28168, ORIGINAL IMPERIUM 222579, SWAG 10 91 4005, FEBI BILSTEIN 14005, TRUCKTEC AUTOMOTIVE 02.40.064, GATES 05-2878
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Einbauposition:
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oben
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Gewicht [kg]:
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0,28
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V30-0706
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Referenznummer(n) OE:
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140 501 19 82, 1405011982, A 140 501 19 82, A1405011982, at21501
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Produkttyp:
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Kühlerschlauch